Genossenschaftsleben
Was Sie über unsere Genossenschaft wissen müssen.
Voraussetzung zum Bezug einer Wohnung unserer Genossenschaft ist der Erwerb der Mitgliedschaft an der Wohnungsbaugenossenschaft Bad Salzungen eG. Gemäß der Satzung erfolgt der Erwerb der Mitgliedschaft durch die Unterzeichnung der Beitrittserklärung, der Zahlung eines Eintrittsgeldes in Höhe von 15,00 € sowie die Übernahme der Geschäftsanteile entsprechend der Wohnfläche.
Die Geschäftsanteile werden zum Eigenkapital der Genossenschaft. Bei Austritt aus der Genossenschaft werden die Anteile nach Ablauf der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist wieder an Sie ausbezahlt. Die Satzung wird bei Bedarf ausgehändigt, ebenso finden Sie die Satzung auf unserer Website zum Downloaden.
Die Geschäftsanteile werden nach Beendigung der Mitgliedschaft gemäß §§7 und 12 wieder ausgezahlt. Ausgenommen hiervon ist das Eintrittsgeld. Jedes Mitglied hat das Recht, durch eine Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 1 Jahr vorher schriftlich erfolgen (§7 Abs.1).
Mehr Informationen erhalten Sie hier oder in einem persönlichen Gespräch.
Gern vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen.